AGB
Mit Buchung der Schulung sind Sie mit den Agbs einverstanden.
§ 4 Stornierung und Absage von Terminen (1) Der Rücktritt von einer gebuchten Schulung ist nur schriftlich möglich. Im Falle des Rücktritts werden folgende Kosten erhoben:
-Bis 28 Tage vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühren
27-14 Tage vor Seminarbeginn: 70% der Seminargebühren
13 -7 Tage vor Seminarbeginn: 100% der Seminargebühren (2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt Unberührt. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner. (3) Sofern der Schüler einen Termin nicht wahrnimmt oder abbricht, erhält der Schüler keine Rückerstattung der Kursgebühren. Dies gilt nicht, wenn das Fernbleiben / der Abbruch auf Verschulden von Belega zurück zu führen ist. (4) Belega ist berechtigt einen Termin abzusagen oder abzubrechen, wenn dies aufgrund von Krankheit des Kursleiters oder aufgrund von höherer Gewalt erforderlich ist. Belega Informiert den Schüler so früh wie möglich über den Ausfall und bietet in Abstimmung mit dem Schüler einen Ersatztermin an, der keine Mehrkosten für den Schüler verursacht. Wenn der Schüler keinen Ersatztermin wahrnehmen kann, erhält er die Kursgebühren zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche werden vorbehaltlich § 7 ausgeschlossen.
§ 5 Pflichten des Schülers (1) Der Schüler ist verpflichtet den Anweisungen des Kursleiters zu folgen. Belega Übernimmt keine Haftung, wenn Anweisungen nicht befolgt werden. Störungen während des Schulungsunterrichts sind zu unterlassen. Der Kursleiter ist berechtigt den Schüler von der Schulung auszuschließen, wenn dieser auch nach vorheriger Ermahnung weiterhin den Schulungsunterricht stört. (2) Der Schüler versichert, dass keine Allergien oder sonstigen gesundheitlichen beeinträchtigungen vorliegen, die der Verwendung der Wimpernprodukte entgegenstehen. Im Zweifel ist ein Arzt zu konsultieren. Der Schüler achtet während des Seminars selbst auf. Seine Gesundheit und bricht unverzüglich ab, wenn er sich zur Fortführung nicht in der Lage sieht. (3) Der Schüler achtet auf die mitgebrachten Wertgegenstände selbst. Belega übernimmt, vorbehaltlich § 7, keine Haftung für Diebstahl, sonstigen Verlust oder Beschädigung. § 6 Eigentumsvorbehalt und Urheberrechte (1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben etwaig zur Verfügung gestellte Schulungsunterlagen und sonstige zur Verfügung gestellte Produkte und Inhalte im Eigentum von Belega. (2) Das Urheberrecht an Schulungsunterlagen und weiteren ausgegeben Inhalten, sofern diese zur Verfügung gestellt werden, verbleibt bei Belega oder Engelswimpern. Die Werke dürfen ohne Genehmigung von Belega oder Engelswimpern nicht kopiert oder auf andere Weise vervielfältigt werden, sowie insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung durch Dritte nicht zugänglich gemacht werden. Belega gewährt dem Schüler lediglich ein einfaches Nutzungsrecht. (3) Der Schüler darf die Inhalte nicht verwenden, um in Konkurrenz zu Belega oder Engelswimpern zu treten.