AGB´S


Alle unsere Massageangebote dienen nur zum Relaxen, Entspannen und Gesundheitserhaltung (Prophylaxe). Es ist kein Ersatz für den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker. Wir bieten keine erotischen Massagen an, anfragen diesbezüglich bitten wir zu unterlassen.

  • Verspätungen
    • wenn Sie zu spät kommen, kann sich Ihre Behandlungszeit evtl. verkürzen um den planmäßigen Beginn der darauffolgenden Behandlung zu Gewährleisten.
    • die von Ihnen gebuchten Behandlungen werden für SIE speziell reserviert. Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, Ihren Termin 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Für alle Stornierungen / Umbuchungen die weniger als 24 Stunden vor den Termin vorgenommen werden, müssen wir leider eine 100% Stornogebühr auf den von Ihnen gebuchten Service erheben. Falls sie ihren Termin nicht wahrnehmen, müssen wir Ihnen leider eine Ausfallleistung von 100% des Terminpreises anrechnen. Für Belega XXL oder Servisen im dauer minimum 2,5 Stunden gelten 48 Stunden 

  • 1.) Vertragsverhältnis:

 
Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin online, telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns als Belega Wellness Studio und Ihnen zustande. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung  erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Desweiteren reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

2.) Absagenregelung

Unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen.
Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können. Absagen sind bis 24 Arbeitstagsstunden der Belega vor Terminbeginn für Sie kostenfrei (Arbeitstage der Praxis =  Mo-Sa  ;außer feiertags)
Beispiel: Sie haben einen Termin am Montag, 9 Uhr. Eine Absage ist für Sie bis zum Samstag davor, 9 Uhr kostenfrei.
Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% von gebuchten Service
Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.
Es gibt immer aktuelle Preislisten, Änderungen sind vorbehalten.

AGBS stand 08.02.2017


Agbs Schulungen

§ 4 Stornierung und Absage von Terminen (1) Der Rücktritt von einer gebuchten Schulung ist nur schriftlich möglich. 
Im Falle des Rücktritts werden folgende Kosten erhoben:
-Bis 28 Tage vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühren 
27-14 Tage vor Seminarbeginn: 70% der Seminargebühren 
13 -7 Tage vor Seminarbeginn: 100% der Seminargebühren 
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt Unberührt. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner. (3) Sofern der Schüler einen Termin nicht wahrnimmt oder abbricht, erhält der Schüler keine Rückerstattung der Kursgebühren. Dies gilt nicht, wenn das Fernbleiben / der Abbruch auf Verschulden von Belega zurück zu führen ist. (4) Belega ist berechtigt einen Termin abzusagen oder abzubrechen, wenn dies aufgrund von Krankheit des Kursleiters oder aufgrund von höherer Gewalt erforderlich ist. Belega Informiert den Schüler so früh wie möglich über den Ausfall und bietet in Abstimmung mit dem Schüler einen Ersatztermin an, der keine Mehrkosten für den Schüler verursacht. Wenn der Schüler keinen Ersatztermin wahrnehmen kann, erhält er die Kursgebühren zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche werden vorbehaltlich § 7 ausgeschlossen.